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Reglement Swiss Olympic Gigathlon 2012

Inhaltsverzeichnis:

A. Begriffe
B. Allgemeine Regeln
C. Schwimmen
D. Velo / Bike
E. Inline
F. Laufen
G. Reglementsverstösse / Proteste
H. Schlussbestimmungen


A. Begriffe

Supporter:
Als Supporter werden im Folgenden die offiziell akkreditierten Helfer von Gigathleten bezeichnet. Sie tragen ein Supporter-Gilet.

Aussenstehende Personen:
Als aussenstehende Personen werden im Folgenden alle nicht akkreditierten Personen bezeichnet.

B. Allgemeine Regeln

1. Wettkampfform
Der Swiss Olympic Gigathlon 2012 besteht aus einer 1. Etappe am Samstag 30. Juni und einer 2. Etappe am Sonntag 1. Juli 2012.

2. Verantwortlichkeit
Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund am Gigathlon teilzunehmen. Er hat dieses Reglement und die Verkehrsregeln des Strassenverkehrsgesetzes einzuhalten sowie die Auflagen des Veranstalters und die Anweisungen der Funktionäre zu befolgen.

Single und Couple dürfen erst ab Jahrgang 1994 und älter teilnehmen. Jugendliche mit Jahrgang 1996 und jünger können nur mit schriftlicher Zustimmung ihrer Eltern und ausschliesslich in der Kategorie Team of Five starten.

3. Disziplin
Es ist verboten, andere Teilnehmer in irgendeiner Form zu behindern, sei es dadurch, dass man sie stösst, abdrängt, ihnen den Weg versperrt, ihre Ausrüstung sabotiert oder ihnen auf andere Weise einen Nachteil verschafft. Verlässt ein Teilnehmer die Rennstrecke, muss er das Rennen am gleichen Ort wieder aufnehmen. Die Teilnehmer dürfen die Strecke nicht abkürzen, einen Teil der Strecke auslassen oder sich auf andere Weise einen Vorteil verschaffen.

Bei geschlossener Bahnschranke wird die Zeit weder angehalten noch gutgeschrieben. Ausnahme: Inlinestrecke am Samstag: Der Bahnübergang in Niederbipp wird zeitneutralisiert. Den Anweisungen der Staff ist strikte Folge zu leisten. Das Passieren einer geschlossenen Bahnschranke hat die sofortige Disqualifikation zur Folge.
Das Überfahren von Sicherheitslinien in Kurven ist absolut verboten und hat die sofortige Disqualifikation zur Folge.

4. Vorbezugsrecht / Anmeldung / Startgeld
Bei Verlosungen via Facebook und via Gigathlon Partner werden Startplatzgarantien verlost. Die Startplatzgarantie garantiert, dass ein Startplatz gekauft werden kann sofern diese bis spätestens 7. November 2011 23:59 eingelöst wird. Nach Öffnung des Anmeldeportals verliert die Startplatzgarantie ihre Gültigkeit.

Das Anmeldeportal für den Swiss Olympic Gigathlon 2012 wird zu einem unbekannten Zeitpunkt im Verlauf des 8. Novembers 2011 geöffnet. Es gilt das Prinzip „first come, first served“.

Der Preis für den Startplatz muss bei der Anmeldung sofort mit Kreditkarte (Mastercard/VISA) Postfinance Card oder Postfinance E-Finance bezahlt werden. Es werden keine Rechnungen verschickt. Die Gebühren der elektronischen Zahlung gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Das Anmeldeportal bleibt so lange geöffnet bis alle Startplätze vergeben sind. Anmeldeschluss ist der 31. März 2012.

Nach dem Kauf des Startplatzes werden von Swiss Olympic keine Startplatzgebühren zurückerstattet. Es besteht die Möglichkeit, beim Kauf eines Startplatzes eine kostenpflichtige Annulationskostenversicherung abzuschliessen. Eine allfällige Abmeldung läuft direkt über die Annulationskostenversicherung gemäss «Versicherungsbedingungen für die Annulationskostenversicherung des Swiss Olympic Gigathlon».

Bei Abbruch, Verkürzung oder Absage des Gigathlon besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

 Versicherungsbedingungen für die Annulationskostenversicherung des Swiss Olympic Gigathlon (PDF zum Ausdrucken)

5. Check-In
Die Single, Couple (beide) und Team of Five (alle fünf) müssen zu den offiziellen Check-In Zeiten ihre Startunterlagen abholen. Erscheint ein Single nicht persönlich, Couples oder Team of Five nicht persönlich oder nicht komplett, wird pro nicht erschienenen Gigathleten eine Zeitstrafe von 60 Minuten auf die Gesamtzeit addiert.

Der Check-In findet am Freitag 29. Juni 2012 in Olten statt.

Beim Check-In hat der Team-Captain seinen Ausweis (ID, Reisepass, Führerschein o.ä.) vorzulegen.

Das Velo der Single und Couple, welches am Samstag eingesetzt wird, muss am Freitag 29. Juni 2012 zu den im Manual beschriebenen Zeiten selbständig in der Wechselzone Oensingen deponiert werden.

6. Supporter
Pro Single sind zwei und pro Couple ist ein Supporter im Startgeld inbegriffen. Es kann kein weiterer Supporter akkreditiert werden. Für Team of Five werden keine Supporter akkreditiert.

Als Akkreditierung gilt für Gigathleten ein versiegelter Handgelenkbändel und für Supporter eine Supporter-Gilet.

Für die Supporter ist das Reglement ebenfalls verbindlich. Diese haben den Anweisungen der Sicherheitskräfte und der offiziellen Helfer Folge zu leisten. Reglementsverstösse der Supporter werden durch Bestrafung des begleiteten Gigathleten geahndet.

7. Supporter/ Hilfe von Aussenstehenden
Die Teilnehmer dürfen nicht von Tempomachern, Supportern oder aussenstehenden Personen direkt auf der Strecke begleitet werden, sei es in Autos, auf Motorrädern, Velos, zu Fuss oder auf andere Weise.
Die Single dürfen auf den Laufstrecken nicht begleitet werden.

Die Entgegennahme von Verpflegung und anderen Gegenständen (Kleider, Schuhe usw.) von Supportern oder aussenstehenden Personen ausserhalb der Wechselzone ist untersagt.
Bei einer Panne (Velo, Bike, Inline) darf Hilfe von aussen (Von Nicht-Team-Mitgliedern) angenommen werden.

Das Betreten des Übergaberaumes in der Wechselzone ist nur durch Gigathleten, welche als nächstes im Einsatz stehen unter Vorweisen des Handgelenksbändels, oder durch Supporter mit Supporter-Gilet erlaubt.

8. Supporter-Fahrzeug
Pro Single, Couple und Team of Five ist nur 1 Fahrzeug zugelassen. Die akkreditierten Gigathleten und deren am Gigathlon im Einsatz stehendes Material dürfen nur mit dem öffentlichen Verkehr oder mit dem akkreditierten Supporter-Fahrzeug an- und abreisen. Am Swiss Olympic Gigathlon 2012 darf das Supporterfahrzeug nur für die An-und Abreise benutzt werden. An den beiden Wettkampftagen darf das Supporter-Fahrzeug nicht benutzt werden. Die Teilnehmer und Supporter werden mit dem öffentlichen Verkehr transportiert oder rollen selber mit dem Velo/Bike in die Wechselzonen.Gigathleten, welche ausserhalb des Gigathlon Camps übernachten fahren jeweils am Morgen auf dem direkten Weg auf den Gigathlon Parkplatz in Olten und fädeln dort ins Verkehrssystem ein.(siehe auch www.gigathlon.ch)

Die Wettkampfstrecken, alle Wechselzonen-Gemeinden und das markierte Stadtgebiet Olten sind Sperrgebiete und dürfen grundsätzlich von Gigathleten NICHT mit Support-Fahrzeugen oder anderen Privatfahrzeugen angefahren werden. Das Parkieren ausserhalb der offiziellen Parkplätze des Gigathlon ist verboten. Missachtung führt zu Zeitstrafen des betreuten Gigathleten oder des Teams.

Das Fahrzeug inkl. allfälliger Anhänger darf die Länge von 8m nicht überschreiten. Wohnwagen sind nicht zugelassen. Das Fahrzeug ist während der ganzen Veranstaltung mit der abgegebenen Vignette zu kennzeichnen. Die Vignetten sind gemäss Vorschrift gut sichtbar hinten und vorne am Fahrzeug anzubringen und dürfen während dem Gigathlon nicht entfernt werden. Das Fehlen mind. einer Vignette führt zu einer Zeitstrafe. Der Support aus einem nicht offiziellen (ohne Vignette) Zweitfahrzeug ist verboten und wird geahndet.

9. Arzt- und Sanitätsdienst
Die Anweisungen des Rennarztes und des Sanitätsdienstes sind strikte zu befolgen. Diese sind befugt, Teilnehmer jederzeit aus dem Rennen zu nehmen, wenn deren Gesundheit oder Sicherheit gefährdet ist. Teilnehmer, die Erste Hilfe erhalten, können das Rennen am gleichen Ort wieder fortsetzen, wenn der Arzt/Sanitäter dies gestattet.

10. Haftungsausschluss
Die Teilnahme am Swiss Olympic Gigathlon erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Der Veranstalter schliesst jegliche Haftung für alle Personen- und Sachschäden aus. Gegenüber dem Veranstalter können keine Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. Die Versicherung gegen Unfall, Krankheit oder Diebstahl sowie für die eigene Haftpflicht ist Sache jedes Teilnehmers. Mit der Anmeldung zum Gigathlon akzeptiert jeder Teilnehmer die Gigathleten-Erklärung und befreit den Veranstalter und dessen Hilfspersonen, soweit dies gesetzlich zulässig ist, von sämtlichen Haftungsansprüchen.

11. Kategorien
Single Woman und Single Man: Frau oder Mann, der/die die gesamte Strecke alleine bewältigt.

Couple: Zwei Personen, wovon mind. eine Frau. Jede Person muss pro Tag mind. zwei Disziplinen absolvieren. Die vom Veranstalter vorgegebenen Regeln über die Disziplinenaufteilung müssen eingehalten werden.

Team of Five: Fünf Personen, wovon mindestens zwei Frauen. Mindestens zwei Frauen müssen pro Tag je eine Disziplin absolvieren. Jede Person muss pro Tag mindestens eine Disziplin absolvieren.

12. Vorgehen bei Bikewechsel Samstag/Sonntag
Das Bike wird am Samstag in Oensingen im Bike-Park abgestellt und am Sonntag wieder vom Bike-Park abgeholt. Team of Five und Couple, welche nicht das gleiche Bike am Samstag und Sonntag verwenden wollen, müssen von Oensingen nach Olten (Samstagabend) sowie von Olten nach Oensingen (am Sonntagmorgen) mit dem eigenen Bike rollen. Das Bike darf weder mit dem Supporterfahrzeug noch mit dem öffentlichen Verkehr transportiert werden. Couple dürfen bei einem Bikewechsel von Samstag auf Sonntag zusätzlich zum Velo das «Sonntagsbike» am Freitag im Velopark Oensingen deponieren. Das «Samstagsbike» muss aber vom Supporter,/Couple am Samstag zurück nach Olten gefahren werden. Das Bike darf weder mit dem Supporterfahrzeug noch mit dem öffentlichen Verkehr transportiert werden (unerlaubter Support).

13. Disziplinen-Aufteilung Couple
Es gibt zwingende Aufteilungen der Disziplinen für die Kategorie Couple:

Am Samstag 30. Juni 2012 muss die Inline- und Schwimmstrecke oder die Schwimm- und Bikestrecke vom selben Athleten absolviert werden.

Am Sonntag 1. Juli muss die Schwimm- und die Inlinestrecke oder die Inline- und die Laufstrecke vom selben Gigathleten absolviert werden.

14. Jagdstart
Single Woman, Single Man, Couple und Team of Five mit weniger als einer Stunde Rückstand auf die Führenden nehmen am Celebrating Sunday am Jagdstart teil. Die Gigathleten starten mit dem jeweiligen Zeitrückstand auf die Erstplatzierten. Die betroffenen Gigathleten werden per SMS auf das Team-Mobiltelefon über die Jagdstartteilnahme informiert.

Die für den Jagdstart qualifizierten Teams müssen zwingend an diesem teilnehmen.
Bei nicht Teilnahme am Jagdstart wird eine Zeitstrafe von 60 Minuten auf die Gesamtzeit zugeschlagen.

15. Kontrollschluss
Die Kontrollschlusszeiten an den einzelnen Verpflegungsposten, Wechselzonen und im Ziel müssen eingehalten werden. Zu spät eintreffende Gigathleten werden aus dem Rennen genommen und nicht mehr gewertet. Sie erscheinen auf der Rangliste als „aufgegeben“ bzw. „ausser Konkurrenz“.

Wenn sich bereits vor dem Erreichen der Wechselzone oder des Zieles abzeichnet, dass der Kontrollschluss offensichtlich nicht mehr erreicht werden kann, so entscheidet der Verantwortliche des Besenwagens, wann der Teilnehmer ins Fahrzeug einsteigen muss.

Die Kontrollschlusszeiten und der Entscheid des „Besenwagens“ sind verbindlich.

Nicht abgelöste Team-Mitglieder und Partner von Couple können bei Kontrollschluss (oder bei Sammelstart) die nächste Strecke in Angriff nehmen. Wurde ein Gigathlet oder ein Team in der ersten Etappe nicht klassiert oder wurde der Kontrollschluss nicht eingehalten, kann der Gigathlet trotzdem zur nächsten Etappe starten. Der Gigathlet oder das Team bleiben dabei ausser Rangierung für die Gesamtwertung.

16. Nicht-Beenden einer Etappe
Kann ein Single, ein Couple oder ein Team of Five eine Etappe nicht beenden (z.B. Überschreiten der Kontrollschlusszeit, Verletzung, Unfall), so kann der Single, das Couple oder das Team of Five den Gigathlon auf der nächsten Etappe fortsetzen, wird aber nicht mehr in der Gesamtwertung rangiert.

17. Neutralisation
Jeder Gigathlet ist selbst verantwortlich, dass er rechtzeitig am richtigen Ort ist. Die Zeitmessung wird während des Wettkampfs nicht angehalten. Nur bei besonderen Umständen, die der Veranstalter verschuldet hat oder aufgrund von äusseren, unerwarteten Umständen, die nicht im Verantwortungsbereich des Gigathleten liegen, kann die Zeit von der Rennjury neutralisiert werden. Der Neutralisationsantrag muss sobald als möglich beim Infostand der betreffenden Wechselzone mittels Formular gemeldet und begründet werden.

18. Ausrüstung
Jeder Teilnehmer ist für seine Ausrüstung selbst verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass diese den Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes entspricht und sich in einwandfreiem Zustand befindet. Er ist verpflichtet, die vom Veranstalter abgegebenen offiziellen Start-Nummern während des ganzen Rennens gut sichtbar an den vorgeschriebenen Stellen zu tragen.

Die akkreditierten Supporter sind ebenfalls verpflichtet, das abgegebene Supporter-Gilet während des ganzen Rennens zu tragen.

Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass er eine den Witterungsbedingungen entsprechende Bekleidung trägt. Insbesondere bei kalter Witterung, bei Strecken in hohen Lagen oder der Gefahr eines Wetterumsturzes und auf den Velo- und Bikestrecken ist er dafür verantwortlich, dass seine Kleidung den Körper vor Auskühlen schützt. Bei starker Hitze ist entsprechender Sonnenschutz zu tragen (Mütze, Sonnebrille, Sonnencrème).

Muss ein Gigathlet damit rechnen, eine Disziplin im Dunkeln zu absolvieren, so ist er selbst verantwortlich, die entsprechende Beleuchtung zu tragen. Die Schiedsrichter behalten sich vor, schlecht ausgerüstete Gigathleten aus Sicherheitsgründen aus dem Rennen zu nehmen.

19. Startnummern, Zeitmess-Chip, Handgelenkbändel
Die abgegebenen Startnummern sind während dem Wettkampfeinsatz an den vorgeschriebenen Orten zu tragen.

Der Zeitmess-Chip muss während dem Wettkampfeinsatz am Fussgelenk getragen werden. Ein frühzeitiges Abnehmen des Zeitmess-Chips verunmöglicht die korrekte Zeitmessung. Jeder Gigathlet ist selbst dafür verantwortlich, dass er den Zeitmess-Chip richtig montiert und dieser beim Überschreiten der Zeitmessmatte registriert wird (Piepsen der Zeitmess-Matte kontrollieren). Der Chip muss in den Wechselzonen an den nächsten Gigathleten weitergegeben werden. Der Zeitmess-Chip muss nach dem Zieleinlauf abgegeben werden. Nicht retournierte oder verlorene Chips werden mit CHF 100.- in Rechnung gestellt.

Der Handgelenkbändel muss vor dem Check-In am Handgelenk befestigt sein. Er ist persönlich und muss während dem ganzen Gigathlon getragen werden. Das Fehlen eines Handgelenkbändels wird geahndet.

20. Zelte
Im Gigathlon Camp dürfen nur die offiziellen neuen roten Gigathlon-Zelte 2009, 2010, 2011 und die Zelte 2012 aufgestellt werden. Zelte vom ewz.gigathlon, Swisspower Gigathlon Expo 02, Gigathlon 2004, 2005, 2006 und 2007 sind NICHT erlaubt. Die Zelte (ein 4er Zelt für Single und Couple und zwei 4er Zelte für Team of Five) sind im Startgeld inbegriffen. Gigathleten welche bereits im Besitz eines roten Zeltes von 2009, 2010 oder 2011 sind, oder während dem Gigathlon nicht im Zelt übernachten erhalten eine Startgeldreduktion von CHF 50.- pro Zelt, sofern dies bei der Anmeldung entsprechend gemeldet wird. Pro Team dürfen max. 2 Zelte aufgestellt werden.

21. Abfall
Auf der Strecke wird jegliches Wegwerfen von Abfall und anderen Gegenständen (Bidons, Kleider etc.) mit einem Zeitzuschlag bestraft!

Die Teilnehmer tragen Sorge zur Umwelt. Verpflegungsabfall darf nur im Verpflegungsbereich, welcher 200m nach jedem Verpflegungsposten endet, weggeworfen werden. Anschliessend ist der Verpflegungsabfall bis zum nächsten Verpflegungsbereich mitzunehmen oder in Abfallbehältern zu entsorgen.

22. Preise / Siegerehrung
Die ersten drei jeder Kategorie (Single Woman, Single Man, Couple, Team of Five) erhalten Naturalpreise. Die Preise müssen an der Siegerehrung persönlich abgeholt werden. Die Preise werden nicht nachgesandt.

C. Schwimmen

23. Wetsuits
Das Tragen von Wetsuits ist obligatorisch. Hände und Füsse müssen unbedeckt bleiben. Knie und Ellbogen müssen bedeckt sein. Erfüllt der Wetsuite nicht die oben genannten Richtlinien, wird dem Schwimmer der Zutritt zur Schwimmstrecke verwehrt. Die vom Veranstalter abgegebene Badekappe ist mit der Start-Nummer zu beschriften und zu tragen. Der Zeitmess-Chip ist unter dem Wetsuit zu tragen.

24. Schwimmhilfen
Künstliche Hilfen wie Paddels, Flossen, Schnorchel oder dergleichen sind nicht erlaubt. Handschuhe und Füsslinge sind nicht gestattet.

25. Wassertemperaturen
Schwimmstrecke Samstag, Aare

  • bis 13.9°C: Schwimmstrecke wird durch eine Ersatzlaufstrecke ersetzt
  • 14.0 – 15.9°C: verkürzte Schwimmstrecke ab Bellach, 4,2km
  • ab 16°C: Originalstrecke

Schwimmstrecke Sonntag, Sempachersee

  • bis 14.9°: Schwimmstrecke wird durch eine Ersatzlaufstrecke ersetzt
  • 15.0 – 15.9°C: verkürzte Schwimmstrecke ab Sursee, 3km
  • ab 16°C: Originalstrecke



D. Velo / Bike

26. Velo-/Bikeausrüstung
Es sind nur Velos und Bikes erlaubt, die allein durch menschliche Kraft vorwärts bewegt werden können. Zusätzlich auf allen Teilen des Velos angebrachte Verschalungen (Ausnahme Hinterrad), die dem Windschutz dienen, sind nicht erlaubt. Die Räder dürfen keine Komponenten enthalten, die den Antrieb begünstigen. Sie müssen so konstruiert sein, dass eine Prüfung dieser Regel möglich ist. Nach Einbruch der Dunkelheit sind die Velos und Bikes mit Beleuchtung auszustatten, so dass auch abseits der Strassen genügend Licht gegeben ist. Am Samstag muss das Velo mit Licht ausgestattet sein, welches im Strassentunnel eingeschaltet werden muss.

Jeder Gigathlet ist dafür verantwortlich, dass sich das Velo und Bike in einwandfreiem Zustand befindet und vor der Anreise an den Gigathlon von einem qualifizierten Mechaniker geprüft wurde.

27. Helmtragpflicht
Das Tragen eines funktionstüchtigen Hartschalenhelmes sowie des offiziellen Helm-Covers ist obligatorisch.

28. Bikestrecken
Die Bikestrecken des Gigathlon 2012 enthalten technisch anspruchsvolle Teilstrecken (Singletrails). Jeder Gigathlet ist selber dafür verantwortlich, dass er sein Bike beherrscht.

29. Velostart Sonntag
Der Velostart am Sonntagmorgen erfolgt für alle Gigathleten, welche nicht auf den Jagdstart sind wie folgt: für Single um 7.00, für Couple um 7.15 Uhr. Die Team of Five starten in drei zugeteilten Feldern um 7.45, 8.00 und 8.15 Uhr. Die Zuteilung der Felder ist einzuhalten und erfolgt nach Rangierung des Vortags.

30. GPS
Die Organisation kann jeden Gigathleten dazu verpflichten, auf der abschliessenden Bikestrecke (Celebrating Sunday) einen GPS Tracker zu tragen. Die betroffenen Teams werden vorgängig via Team-Mobiltelefon über diese Massnahme informiert. Das Gerät übermittelt die aktuellen Positionsdaten an einen Internetserver und macht den Standort des Gigathlethen so für die Öffentlichkeit sichtbar. Der Supporter unterstützt die Organisation, dass diese Massnahme umgesetzt werden kann.

31. Verbindungsstrecken
Die Team of Five müssen gewisse Verschiebungsstrecken zwischen dem Zentralort und den Wechselzonen auf dem eigenen Bike/Velo zurücklegen:

Velo Samstag: Olten-Oensingen

Bei Bike Wechsel (Team of Five):

  • Bike Samstag: Oensingen-Olten
  • Bike Sonntag: Olten-Oensingen

Diese Strecken müssen vom jeweiligen Athleten zurückgelegt werden. Das Velo/Bike darf auf diesen Strecken nicht in einem Fahrzeug oder mit dem öffentlichen Verkehr transportiert werden (unerlaubter Support).

E. Inline

32. Verwendung von Stöcken / Rollskis.
Auf der Inlinestrecken sind Stöcke verboten. Rollskis dürfen ebenfalls nicht verwendet werden.

33. Helmtragpflicht
Das Tragen eines funktionstüchtigen Hartschalenhelms sowie des offiziellen Helm-Covers ist obligatorisch. Weitere Schutzvorrichtungen wie Ellbogen-, Knie- und Handgelenkschützer werden empfohlen.

F. Laufen

34. Verwendung von Stöcken
Stöcke dürfen auf den Laufstrecken nicht verwendet werden.

35. Stirnlampenpflicht
Gigathleten, welche am Samstag nach 19.00 Uhr in Sissach die Laufstrecke in Angriff nehmen, müssen mit einer Stirnlampe ausgerüstet sein.

G. Reglementsverstösse / Proteste

36. Schiedsrichter
Zur Einhaltung des Reglements werden Schiedsrichter eingesetzt, welche Reglementverstösse ahnden. Die Schiedsrichter können zur Einhaltung des Reglements den Teilnehmern direkte Anweisungen erteilen, die zu befolgen sind.

37. Strafen
Je nach Art und Schwere des Vergehens kann eine oder mehrere der nachfolgenden Strafen durch Schiedsrichter verhängt werden:

  • Mündlicher Verweis
  • Zeitstrafe
  • Keine Klassierung
  • Disqualifikation
Die Strafe wird dem Gigathleten oder dem Team-Captain mitgeteilt.

38. Proteste
Proteste von Gigathleten und offiziellen Supportern gegen die Entscheide der Schiedsrichter sowie gegen andere Anordnungen der Organisatoren (Zeitmessung, Fehlleitungen usw.) müssen gegen eine Kaution von CHF 100.- beim Info-Stand des Gigathlon am Zentralort hinterlegt werden. Der Protest hat grundsätzlich innert 4 Stunden, nachdem der Schiedsrichterentscheid dem Gigathleten oder dem Team-Captain mitgeteilt wurde, zu erfolgen. Wird der Schiedsrichterentscheid während des Wettkampfs mitgeteilt, so hat der Protest spätestens 4 Stunden nach Zielankunft des betreffenden Single, Couple oder Team of Five zu erfolgen. Proteste der offiziellen Helfer und OK-Mitglieder erfolgen ohne Kaution.

39. Form des Protestes
Proteste müssen in schriftlicher Form, unterzeichnet und unter Angabe des Sachverhaltes mit Hinweis auf allfällige Zeugen mittels offiziellem Protestformular deponiert werden. Das Formular ist am Infostand des Zentralortes erhältlich.

40. Entscheid Rennjury
Die Rennjury entscheidet uneingeschränkt. Die Entscheide der Rennjury sind endgültig und können nicht angefochten werden.
Bei Gutheissung des Protestes wird die Kaution von Fr. 100.- dem Protestierenden zurückgegeben. Andernfalls wird die Protestkaution durch den Veranstalter der Nachwuchsförderung im Schweizer Sport zugewiesen.

41. Dopingvergehen
Verstösse gegen Antidoping-Bestimmungen und deren Sanktionierung richten sich nach dem Antidoping-Statut von Swiss Olympic und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen von Antidoping Schweiz. Antidoping Schweiz kann jederzeit Dopingkontrollen durchführen.

42. Gigathleten-Erklärung
Spätestens beim Abholen des Starter-Packages unterzeichnet jedes Teammitglied eine Gigathleten-Erklärung. Damit anerkennt es für sich, sein Team und seine Supporter dieses Reglement sowie die in der Gigathleten-Erklärung enthaltenen Vorschriften und Auflagen. Es verpflichtet sich, die entsprechenden Bestimmungen einzuhalten.

43. Rangliste
Allfällige Unstimmigkeiten in der inoffiziellen Rangliste sind bis am Montag 2. Juli 2012 17:00 Uhr unter 0848 444 284 oder info@gigathlon.ch zu melden. Nach diesem Zeitpunkt werden keine Änderungsanträge mehr angenommen.

H. Schlussbestimmungen

44. Schlussbestimmungen
Dieses Reglement wurde am 5. Oktober 2011 durch Swiss Olympic in Kraft gesetzt und am 30. April 2012 angepasst. Bei Widersprüchen gilt das vorliegende Reglement in deutscher Sprache. Es hat Gültigkeit für den Gigathlon 2012. Nachträge und Änderungen werden den Gigathleten schriftlich auf der offiziellen Webseite bekannt gegeben oder dem Team-Captain übermittelt.

45. Sanktionen-Katalog für Reglementverstösse

1. Unerlaubte Begleitung / Support durch Supporter oder aussenstehende Personen
(Art. 6, 7, 8 Reglement)
Erste Verfehlung: Zeitstrafe 60 Minuten
Zweite Verfehlung: Zeitstrafe 120 Minuten
Dritte Verfehlung: Disqualifikation

2. Reglementverstoss durch Supporter-Fahrzeug
(Art. 6,7,8 Reglement)
Erste Verfehlung: Zeitstrafe 60 Minuten
Zweite Verfehlung: Zeitstrafe 120 Minuten
Dritte und jede weitere Verfehlung: Zeitstrafe 180 Minuten

3. Reglementverstoss Fahrt und Transport in nicht akkreditiertem Fahrzeug
(Art. 8 Reglement)
Erste Verfehlung: Zeitstrafe 60 Minuten
Zweite Verfehlung: Zeitstrafe 120 Minuten
Dritte und jede weitere Verfehlung: Zeitstrafe 180 Minuten

4. Reglementverstoss beim Check-In
(Art. 5 Reglement)
Team erscheint nicht vollständig: Zeitstrafe 60 Minuten pro nicht erscheinendem Athlet

5. Reglementverstoss Wegwerfen von Abfall
(Art. 21 Reglement)
Erste Verfehlung: Zeitstrafe 60 Minuten
Zweite Verfehlung: Zeitstrafe 120 Minuten
Dritte Verfehlung: Disqualifikation

6. Reglementverstoss fehlender Handgelenkbändel
(Art. 19 Reglement)
a. Athlet ist als Gigathlet gemeldet: Zeitstrafe 60 Minuten
b. Athlet ist nicht gemeldet: Disqualifikation

7. Fehlende Fahrzeug-Vignette
(Art. 8 Reglement)
a. Athlet ist als Gigathlet gemeldet: Zeitstrafe 60 Minuten
b. Athlet ist nicht gemeldet: Disqualifikation

8. Andere, allgemeine Reglementverstösse
Je nach Schwere des Verschuldens Zeitstrafe ab 30 Min. bis Disqualifikation.

Passieren einer geschlossenen Bahnschranke: Disqualifikation!

Überfahren von Sicherheitslinien in Kurven: Disqualifikation!

Nicht korrekte Strecke absolviert: Disqualifikation!

 




 

     


     
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